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Volksabstimmung über S 21-Kündigungsgesetz in Mannheim

Am 27. November 2011 wird die Volksabstimmung über das Stuttgart 21-Kündigungsgesetz stattfinden.

In Mannheim erhalten alle Stimmberechtigten bis zum 05.11.2011 eine Benachrichtigung. Mit dieser Benachrichtigung können die Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden. Weitere Informationen hält die Stadt online unter mannheim.de/stadt-gestalten/volksabstimmung bereit.

Wie immer kann auch direkt im Wahlbüro abgestimmt werden. Der Antrag zur Briefabstimmung ist auch online zu finden: mannheim.de/stadt-gestalten/briefabstimmung.

Stimmzettel Stuttgart21Die Gesetzesvorlage, über die am 27. November 2011 abgestimmt wird, hat folgenden Wortlaut:

„Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)

§ 1
Kündigung der Vereinbarungen

Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.

§ 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.“

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Aktualisierung: 27.11.2011

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Während wir aktuell noch warten müssen, wer am Ende die Sektkorken knallen lassen wird, gibt es kurz nach 19 Uhr erste vorläufige Ergebnisse der Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz.

Die Ergebnisse für Mannheim können hier direkt abgerufen werden: formular.mannheim.de

Für komplett Baden-Württemberg sind die Ergebnisse hier abrufbar statistik-bw.de/Wahlen/Volksabstimmung_2011

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

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