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Jurablog Straßenverkehrsrecht

Erteilung Fahrerlaubnis

Ausgangsfrage zu Führerscheinklasse B:
Ich habe die Führerscheinprüfung bestanden, mein 18 Geburtstag fällt aber auf einen Samstag, darf ich ab diesem Samstag schon fahren?

Nein. Fällt der 18. Geburtstag auf einen Tag, an welchem die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen hat, muss wohl oder übel gewartet werden, bis die Fahrerlaubnis abgeholt werden kann. Auch darf man trotz Volljährigkeit und bestandener Fahrerlaubnisprüfung nicht selbst ein Kraftfahrzeug zur Fahrerlaubnisbehörde fahren, um seine Fahrerlaubnis abzuholen, denn dies
erfülle den Tatbestand des § 21 StVG, „fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Gemäß § 22 IV 7 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr wird die Fahrerlaubnis durch „Aushändigung“ erteilt, Wortlaut:“Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt.

Also immer brav abwarten, auch wenn es beim Neuerwerb der Fahrerlaubnis nachvollziehbar schwer fällt. 😉

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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