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Pflicht auf Eingehung der Ehe aus Verlöbnis

Kurzbeantwortung der Frage: Besteht ein Recht auf Eingehung einer Ehe aus einem Verlöbnis?

Was ist ein Verlöbnis?
Das Verlöbnis ist ein, auf eine spätere Eingehung einer Ehe gerichteter, Vertrag. „Vorausgesetzt ist ein ernsthaftes wechselseitiges Heiratsversprechen; es unterscheidet das Verlöbnis von der nichtehelichen Lebensgemeinschaft“1.

Ist eine Verlobung Pflicht, d.h. Voraussetzung für eine Ehe?
Nein, eine Verlobung muss vor der Heirat nicht eingegangen werden. Allerdings erfolgt dies in der Regel willentlich oder konkludent. Ausdrücklich schrieb bereits ALR (Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten) II 1 § 81:
„Es ist nicht nothwendig, daß vor jeder Ehe ein förmliches Ehegelöbniß hergehe.“
Allerdings begründet eine Verlobung die Primärpflicht zur Eheschließung, dem u.a. § 1289 BGB gerecht wird.

Wie endet eine Verlobung?
Im „besten Fall“ endet eine Verlobung mit der Eheschließung. Weitere Beendigungstatbestände sind Tod eines der Verlobten, Eintritt einer Resolutivbedingung, Aufhebungsvertrag oder Rücktritt.Kann die Eingehung der Ehe eingeklagt werden?
Die Eingehung der Ehe ist unklagbar. Dies schreibt:

§ 1297 I BGB
„Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden.“

Bis zum 1.9.2009 galten die §§ 888 III, 894 II ZPO2, die auch die Vollstreckung hierauf gerichteter Urteile untersagten.
§ 888 III ZPO a. F. lautete:
„Diese Vorschriften kommen im Falle der Verurteilung zur Eingehung einer Ehe, im Falle der Verurteilung zur Herstellung des ehelichen Lebens und im Falle der Verurteilung zur Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrag nicht zur Anwendung.“

§ 894 II, der gänzlich aufgehoben wurde, lautete:
„Die Vorschrift des ersten Absatzes ist im Falle der Verurteilung zur Eingehung einer Ehe nicht anzuwenden.“

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

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Fußnoten

1 Roth, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2010, § 1297, RN 9.
2 (PDF-Format: BGBl. I S. 2586) m.W.v. 1.9.2009.

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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