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Der Amtsverweser

Untertitel:
Bedeutung, Haltbarkeit und Bestellung eines Amtsverwesers in Baden-Württemberg, insbesondere im Stadtkreis der kreisfreien Quadratestadt Mannheim

Hier geht es mithin nicht um einen „faulen(den)“ Beamten oder Amtsinhaber, sondern um einen Stellvertreter eines Bürgermeisters.

I. Stadtkreis und Quadratestadt

1. Stadtkreis

§ 3 I Gemeindeordnung des Landes Baden-Württembergs (GemO)
Durch Gesetz können Gemeinden auf ihren Antrag zu Stadtkreisen erklärt werden.

Ein Stadtkreis ist eine Gemeinde, die nicht in einen Landkreis eingegliedert ist (kreisfrei). Stadtkreise nehmen zusätzlich die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde (§ 13 LVG) und die des Landkreises wahr. Die frühere Mindesteinwohnerzahl von 100.000 ist nicht mehr als erforderlich festgeschrieben1, wird faktisch allerdings noch so gehandhabt. In Baden-Württemberg gibt es derzeit neun Stadtkreise.2

Die Quadratestadt als Stadtkreis ist somit kreisfrei. Passt ja.

2. Quadratestadt.
Quadratestadt ist ein Beiname der Stadt Mannheim, da deren historische Innenstadt in Häuserblöcken statt in Straßenzügen angelegt ist. Dabei ist zu beachten, dass keines dieser „Quadrate“ ein Quadrat im Sinne der Geometrie ist “ sondern sie sind unterschiedliche Vierecke. Es gibt rechteckige, rhombische sowie trapezförmige „Quadrate“; zum Teil sind durch eine fehlende Querstraße zwei Quadrate zu einem „verschmolzen“. Im täglichen Umgang heißt die ganze Innenstadt „die Quadrate“, wobei alle von den Ringstraßen umgebenen Straßenzüge inklusive Bebauung gemeint sind. 3

Die Quadratestadt hat wenig Quadrate. Dafür einen Ring rundherum. Und einen Stadtkreis, womit sie kreisfrei ist.

II. Amtsverweser

1. Etymologie und Bedeutung4
[…] Das Substantiv mhd. verweser „Stellvertreter, Verwalter“ ist eine Bildung zu dem Verb mhd. verwesen, ahd. firwesan „jemandes Stelle vertreten“, dessen Grundwort ’wesen‘ „sein“ bedeutet […] Das Präfix ’ver…‘ hat hier den Sinn von „vor, für, an Stelle von“. Häufiger als das einfache Wort sind heute die Zusammensetzungen ’Amts-, Pfarr-, Reichsverweser‘ […] (Quelle: Dudenverlag, Herkunftswörterbuch)

Wir sehen also, der Verweser verwaltet, verwest aber nicht zwangsläufig.

2. Was ist ein Amtsverweser?
Für Gemeinden in Baden-Württemberg ohne Beigeordnete, in der die Stelle des Bürgermeisters für voraussichtlich längere Zeit unbesetzt ist oder in denen der Bürgermeister voraussichtlich für längere Zeit an der Ausübung seines Amtes gehindert ist, bietet die Gemeindeordnung die Möglichkeit einen Amtsverweser einzusetzen. Der Amtsverweser ist hier der Stellvertreter des Bürgermeisters.

3. Wo steht die rechtliche Grundlage des Amtsverwesers und wie wird dieser bestellt?

§ 48 II GemO
Ist in Gemeinden ohne Beigeordnete die Stelle des Bürgermeisters voraussichtlich längere Zeit unbesetzt oder der Bürgermeister voraussichtlich längere Zeit an der Ausübung seines Amtes verhindert, kann der Gemeinderat mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder einen Amtsverweser bestellen. Der Amtsverweser muß zum Bürgermeister wählbar sein; § 46 Abs. 2 findet keine Anwendung. Der Amtsverweser muß zum Beamten der Gemeinde bestellt werden.

4. Wie lange ist so ein Amtsverweser haltbar?
Gemäß § 48 III 3, 1. HS GemO beträgt die Amtszeit des Amtsverwesers zwei Jahre. Seine Wiederwahl ist laut § 48 III 3, 2. HS GemO zulässig.

5. Der Amtsverweser im Stadtkreis der kreisfreien Quadratestadt Mannheim?
In Stadtkreisen müssen als Stellvertreter des Bürgermeisters ein oder mehrere hauptamtliche Beigeordnete bestellt werden. (§ 49 GemO).

Gemäß §§ 4, 49 GemO iVm § 21 Hauptsatzung der Stadt Mannheim werden

als hauptamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters […] vier Beigeordnete bestellt. Die Beigeordneten vertreten den Oberbürgermeister ständig in ihrem Geschäftskreis, den der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat abgrenzt.

(2) Der Erste Beigeordnete mit der Amtsbezeichnung „Erster Bürgermeister“ ist der ständige allgemeine Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Die weiteren Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ sind nur allgemeine Stellvertreter des Oberbürgermeisters, wenn der Oberbürgermeister und der Erste Beigeordnete verhindert sind; die Reihenfolge der allgemeinen Stellvertretung bestimmt der Gemeinderat.

Mannheims Erster Bürgermeister und somit ständiger allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters ist aktuell Christian Specht, der das Dezernat I mit den Geschäftskreisen: Finanzen, Beteiligungscontrolling, Immobilienmanagement, Sicherheit und Ordnungsverwaltung leitet. 5

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

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1 Gern, Alfons, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 9. Aufl., Lahr/Schwarzwald 2005

2 „In Baden-Württemberg gibt es derzeit folgende Stadtkreise: Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Pforzheim, Ulm und Baden-Baden.“ Waibel, Gerhard, Gemeindeverfassungsrecht Baden-Württemberg, 5. Aufl. 2007

3 Seite „Quadratestadt“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 25. Februar 2010, 15:53 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Quadratestadt&oldid=71143922 (Abgerufen: 20. April 2010, 11:42 UTC)

4 Mehr zu Herkunft und Bedeutung siehe auch:
Verweser: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm

5 Der aktuelle Dezernatsverteilungsplan der Stadt Mannheim ist als PDF online abrufbar (Stand 2013)

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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