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Rahmenrichtlinie Luftqualität – Plakettenverordnung

Die Plakettenverordnung beschäftigte sicher viele. Es geht um die Eingruppierung zugelassener Kraftfahrzeuge und von der Einrichtung so genannter Umweltzonen in Städten, in denen manche Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen. Für den meisten Gesprächsstoff hat wohl die Regelung, dass manche G-KAT Autos, nämliche jene der „ersten Generation“ (bis circa 1993) keine Plakette erhalten sollen und somit in den Umweltzonen nicht fahren dürfen, gesorgt. Dies betreffe circa 4,6 Millionen Autos. Die Presse berichtete viel darüber, nicht selten Falsches. In Autowerkstätten und Werkstattketten liest man von Um- und Aufrüstangebote und das große Geschäft wird bereits gewittert. Die „Plakettenverordung“ (näheres unten) trat am 1. März in Kraft.

Laut dem ADAC Motorwelt Magazin soll der Bundesrat diesen Irrsinn am 11. Mai mit einem entsprechenden Beschluss beenden, dann erhalten diese Fahrzeuge ebenso eine grüne Plakette. Viele Städte schieben nun die Einführung ihrer geplanten Umweltzone hinaus und warten ab.

Eine Übersicht, Zusammenfassung und eine Liste, nach welcher ersichtlich ist, welches Fahrzeug wie eingruppiert wird, stellt der ADAC online zur Verfügung.

Auszug von adac.de
Welche Fahrzeuge sind betroffen? Von Fahrverboten in »Umweltzonen« sind zunächst überwiegend Autos mit höheren Schadstoff-Emissionen betroffen, die keine Plakette erhalten: Diesel mit Abgasstufe Euro1 und schlechter (Bj. vor Mitte der 90er-Jahre) sowie Benziner ohne geregelten Kat (vor Anfang der 90er-Jahre), teils aber auch (ältere) Kat-Fahrzeuge. Generell von Verboten ausgenommen sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Krankenwagen.“

Die Zeichen 270.1, 270.2 und das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 wurden in § 41 STVO eingeführt.

Die traditionelle Bertha Benz Fahrt fällt wegen dem Hin und Her im Jahr 2007 leider aus! Wer umrüsten will, um die Umwelt zu schonen oder steuerlich besser gestellt zu werden, kann dies gerne tun. Wer es nur wg. der neuen Regelung machen möchte, wartet besser ab.

Links:
Beschluss des Städtetags
Zusammenfassung EU Richtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität
adac.de/plaketten
ratgeber.ard.de

Hoffen wir, dass alle G-KAT Fahrzeuge eine Plakette erhalten und in den Umweltzonen fahren dürfen.

Weiterführendes:
Seinen Ursprung hat das Ganze u.a. in der EU-Richtlinie zur Luftqualität, bzw. der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie, bzw. der Rahmenrichtlinie Luftqualität (96/62/EG) (1) bzw. der Feinstaubverordnung, bzw. der Plakettenverordnung, bzw. der Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, (2) bzw. der Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (3)…

Bis zu (1) handelt es sich um eine EU Richtlinie (und deren weiteren Tochterrichtlinien), die zum Teil mit der Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in nationales (deutsches) Recht umgesetzt wurde (so genannte Transformation = Umsetzung völkerrechtlicher Verträge in nationales Recht, vgl. Art. 23 – 25 GG).

Bei (2) handelt es sich eben um jene „Plakettenverordnung“ (= Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, die Punkt (3) sowie Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung zum 1. März 2007 einführt.

Habt ihr im „Plakettenfinder“ des ADAC geschaut, wie ihr eingruppiert werdet? Meine BigWhite Machine hat einen Kat der ersten Generation und muss auf eine modifizierte Regelung hoffen, die solchen Fahrzeugen auch eine Plakette gönnt.

Stay blogged. 😎

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!