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Tiere beerben

Fragestellung
Vor kurzem sah ich im TV die Vorschau zu einer Fernsehsendung auf Kabel1 mit Ingolf Lück: „Darf man das?“. Die Sendung selbst wollte ich mir nicht ansehen, aber in der Vorschau wurde die Frage gestellt, ob man Tiere beerben darf. Wurde die Dackelhündin Ambrosia in Rühmanns „Briefträger Müller“ nicht auch beerbt? Was meint ihr, kann man seine geliebten Tiere beerben? Wie sieht es mit der allgemeinen Vertragsfreiheit aus? Gehen wir es in Kurzform an.

Annäherung
Was bedarf es, dass man grundsätzlich erben darf? Ein Blick in § 1923 I BGB verrät uns: „ Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt„. Ausnahme des Nasciturus s.a. hier. Der Beerbte muss erbfähig sein. Brox bezeichnet die Erbfähigkeit als Ausschnitt der Rechtsfähigkeit. Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Natürliche Personen werden mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) rechtsfähig (beachte: Nasciturus ist auch ein geschütztes Rechtssubjekt). 1990 wurde der § 90a S.1 BGB, nach welchem Tiere keine Sachen mehr sind, eingeführt. Gemäß § 90a S.3 werden Tiere aber entsprechend den Vorschriften für Sachen behandelt. Hier sehen wir ein Beispiel dafür, das ein unveränderter Rechtszustand umbenannt wird, weil sich der Zeitgeist ändert.

Lösung
Um erbfähig zu sein muss man rechtsfähig sein. Da, wie oben gezeigt, auf Tiere die Vorschriften über Sachen anzuwenden sind, sind sie Rechtsobjekte (körperliche Gegenstände, § 90 BGB), und keine Rechtssubjekte. Gemäß § 1922 BGB können nur Personen erben. Wird per Testament etwas rechtlich Unmögliches angeordnet, tritt die gesetzliche Erbfolge ein (s.a. hier).

Die Vertragsfreiheit als Ausdruck der Privatautonomie ist im Sachen-, Familien- und Erbrecht eingeschränkt.

Das war die Lektion für heute, euch ein schönes Wochenende.

Stay blogged. 😎

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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