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Deutsche Nationalbibliothek

Während der Diskussion über Blogger und Printblogger ( 😀 ) kam der erweiterte Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek zur Sprache (hier das Gesetz). Zufällig entdeckte ich ein Blog, was sich auch damit beschäftigte und mit der Deutschen Nationalbibliothek in Kontakt trat.

Auszug aus dem Text der DNB Internetseite:
[quote]Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden hingegen nicht einbezogen.

Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet.[/quote]
Dies könnte jede private Internetseite, jedes Forum und jeden Blog et cetera beinhalten. Wie das technisch zu realisieren ist und wie groß der Speicherplatz inkl. Spiegelsystemen sein müsste, kam mir zunächst in den Sinn. Weiterhin erscheint es wenig sinnvoll und auch würde ich meine Seiten nicht verpflichtend im DNB Archiv wissen.

Kristian Köhntopp, Blogmaster seines gleichnamigen Blogs, wandte sich mit dieser Frage an die DNB, die sich ihres Auftrages in Hinsicht auf den Sammelumfang und der Sammeltechnik noch nicht bewusst ist und deshalb großzügig zunächst von Ordnungswidrigkeitsverfahren absieht.

§19 Abs. 3 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek sagt:
Die Ordnungswidrigkeit [Anm.: sein Werk nicht an die DNB abzugeben] kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Die gesamte kurze und wenig aussagekräftige Mailantwort gibt bei Kristian hier zu lesen (im grauen Zitatkasten).

Blogs und Foren et cetera seien schon abzuliefern, aber wie wisse man noch nicht.

Dann pingen wir zukünftig nicht nur Technorati & Co, sonder auch noch die Deutsche Nationalbibliothek an, oder was meint ihr? Würdet ihr, angenommen private Blogs müssten zur DNB gesendet werden, weiter bloggen?

Stay blogged. 😎

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