Kategorien
Jurablog Zivilrecht

Arsch mit Ohren?

Auch wenn ich mich sonst der Vulgärsprache weniger inflationär bediene, so ist eine ebenso betreffende Bezeichnung für solch einen Menschen nicht zu finden: Arsch. Egal ob mit oder ohne Ohren.
Vermieter bekommt von Mieterin seine Miete. Immer. Nur nicht dann, wann er will. Nicht zum 1. eines Monats, sondern stets zum 15. Wirklich zuverlässig, es gibt keine Ausstände.

Ja, nach § 535 BGB zählt freilich die Mietzahlung zur Hauptpflicht des Mieters.
Ja, der Vermieter kann dies auch tatsächlich bis zum 3. Werktage eines Monats verlangen. Aber muss man denn eine Hartz IV Empfängerin, die bereits seit über 50 Jahren in dem Haus zur Miete wohnt bei der Arbeitsagentur anschwärzen, dass die Miete nicht fristgerecht gezahlt würde, was zur Folge hat, dass Leistungskürzungen angedroht werden, die Frau sich neuen (unbeholfenen) Maßnahmen der Arbeitsverwaltung ergeben muss und nun noch mehr um ihre Existenz zu bangen berechtigt veranlasst wird?
Der Hohn ist, dass erst bis Mitte eines jeden Monats alle „Leistungen“ der Agentur auf ihrem Konto eingegangen sind, dass sie gar nicht vorher den Mietzins entrichten kann. Ein weiterer Hohn ist, dass der liebe Vermieter auch noch angestellter Lehrer ist. So jemand wird auf Schulpflichtige losgelassen. Na Dankeschön.

Erneut ein spannender Fall, der mich arg am Guten im Menschen zweifeln lässt. Hier geht es um zwischenmenschlichen Argwohn, nicht mehr und nicht weniger. Warum nicht Gnade vor Recht ergehen lassen? Mal schauen, was wir da noch machen können.

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

Kommentare sind geschlossen.