Kategorien
Jurablog Zivilrecht

IKEA-Klausel

Zur Schreibweise:
In rechtswissenschaftlicher Fachliteratur, Lehrbüchern, Rechtslexika und natürlich im Internet findet man nahezu jede erdenkliche Schreibweise: IKEA Klausel, IKEA-Klausel, Ikeaklausel, wobei auch hier die Groß- und Kleinschreibung von IKEA variiert.

Vorbemerkung:
Die so genannte IKEA-Klausel klingt witzig und soll deshalb kurz erklärt wissen. Ich bin mir sicher, dass die meisten Düsiblogleserinnen und -leser sich bei dem Begriff „IKEA-Klausel“ ihre eigenen Gedanken machen – wenn die Bedeutung nicht bereits geläufig ist – , worum es sich bei diesem Regelwerk handeln wird. Mich würde interessieren, was euch zunächst in den Sinn kam.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts (SchuldRModG) zum 1. Februar 2002, welches das Bürgerliche Gesetzbuch umfassend reformierte, wurde unter anderem die im Folgenden kurz erläuterte „IKEA-Klausel“ eingeführt. (Stichwort: Verbraucherschutz).

IKEA-Klausel:§ 434 BGB beschreibt den Sachmangel, so zum Beispiel, wenn der Leistungsgegenstand nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat. Gemäß § 434 Absatz 2 steht die unsachgemäße Montage der Kaufsache einem Mangel gleich.
Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.“ So lautet § 434 II 2 (Absatz 2 Satz 2) BGB. Das heißt, dass bei einer zur Montage bestimmten Sache eine fehlerhafte Montageanleitung hinsichtlich der Rechtsfolgen (Gewährleistungsrechte: Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt vom Vertrag) mit einem Sachmangel gleichgestellt wird und dies trotz Mangelfreiheit der Kaufsache selbst. Die Anleitung sollte nicht unverständlich, lückenhaft oder sachlich unrichtig sein. Wann genau eine Montageanleitung fehlerhaft oder fehlerfrei ist, ist nicht gesetzlich geregelt. Wie immer bei solchen Regelungen, wird hier von dem Durchschnittsverbraucher mit durchschnittlichen Fertigkeiten und Kenntnissen ausgegangen.

Sei es aus begrifflichen oder inhaltlichen Missverständnissen heraus, so ist in manchen Schriftstücken zu dieser Thematik zu lesen, dass fehlerhafte Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen ebenso unter § 434 II 2 fielen, das ist falsch.

§ 434 II 2 ist ein „klassisches“ Beispiel für die Orientierung des Gesetzes an bestimmten Branchen/Märkten.

Warum diese Regelung „IKEA-Klausel“ genannt wird, könnt ihr euch nun sicher denken.

Nachbemerkung:
Ich hoffe der kleine Bildungshappen hat euch Spaß gemacht und euch kommt beim nächsten IKEA Einkauf, in Erinnerung an diesen Beitrag, ein Schmunzeln übers Gesicht. 😉

Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt.

Kommentare sind geschlossen.