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Was ist Wein? Rechtliche Definition des Weins

Weintrauben

Wie lautet die juristische Definition von Wein?

Wein ist das Erzeugnis, das ausschließlich durch vollständige oder teilweise Gärung der frischen, auch eingemaischten Weintrauben oder des Traubenmostes gewonnen wird.

Diese Legaldefintion enthält Anhang I Nr. 10 zur VO [EG] Nr. 1493/1999.

§ 1 des Weingesetztes von 1909 definierte Wein so:
„.. das durch alkoholische Gärung aus dem Safte der frischen Weintraube hergestellte Getränk“.

Stay blogged. 😎

Euer

Matthias Düsi

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!