Kategorien
Jurablog Weinrecht

Welche Rebsorten darf ich anbauen?

Weintrauben

Darf ich in Deutschland jede Rebsorte anpflanzen, die ich möchte1?

Nein!

Zur Weinherstellung dürfen nur gesetzlich festgelegte Rebsorten in gesetzlich bestimmten Gebieten angebaut werden2. Das heißt, dass die einzelnen Bundesländer für ihre jeweiligen gesetzlich bestimmten Anbaugebiete Rebsorten nach eigenem Ermessen zum Anbau zulassen dürfen.

Wie lautet die rechtliche Grundlage für die Zulassung von Rebsorten?

Es bedarf einer EU Verordnung, eines Bundesgesetzes und einer Landesverordnung3 (hier: Baden-Württemberg), um festzulegen welche Rebsorten für die Weinherstellung zugelassen sind (Rebsortenklassifizierung).

Das Bundessortenamt hat ein Verzeichnis der nach Landesverordnungen zur Weinherstellung zugelassenen und zur Herstellung von Qualitätswein b. A. geeigneten Rebsorten mit Stand von 01.01.2008 hier in der Rebsortenliste online. In Baden-Württemberg, also in den bestimmten Anbaugebieten Baden und Württemberg, ist die Eintragung einer Rebsorte in das Sortenregister beim Bundessortenamt zur Klassifizierung (Zulassung zum Anbau) nicht ausreichend4.

Für das bestimmte Anbaugebiet Baden sind aktuell folgende Rebsorten zugelassen:

Weißweinsorten:
Auxerrois, Bacchus, Bronner, W.Burgunder, Chardonnay, Findling, Freisamer, Gewürztraminer, R.Gutedel, W.Gutedel, Helios, Johanniter, Kerner, Merzling, Müller-Thurgau, G.Muskateller, R.Muskateller, Muskat Ottonel, Nobling, Perle, W.Riesling, Ruländer, Sauvignon blanc, Scheurebe, Gr.Silvaner, Solaris, R.Traminer, Viognier

Rotweinsorten:
Acolon, Baron, Cabernet Carbon, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Mitos, Cabernet-Sauvignon, Dakapo, Deckrot, Dornfelder, Dunkelfelder, Bl.Limberger, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Palas, Bl.Portugieser, Prior, Regent, Bl.Saint Laurent, Bl.Spätburgunder, Syrah, Tauberschwarz, Bl.Trollinger.

xAktualisierung: 01.10.2016

Neu für Baden (und Württemberg) zugelassene Rebsorten5:
Die Rebsorten Chenin Blanc (B), Muscaris (B), Souvignier Gris (G), Frühburgunder (N), Lagrein (N), Tempranillo (N), Zweigelt (N) dürfen nun auch in den bestimmten Anbaugebieten Baden und Württemberg angebaut werden.

Immerhin! Im benachbarten Anbaugebiet Elsass sind nur 7 Sorten zugelassen (Riesling, Gewürztraminer, Sylvaner, Pinot Blanc, Pinot gris, Muscat d’Alsace, Pinot Noir).

Stay blogged. 😎

Euer Matthias Düsi

———————————-
1 Zum erwerbsmäßigen Anbau.
2 Mehr dazu gibt es unter dem Stichwort Rebpflanzungsverbot bzw. Anbaustopp.
3 Diese sind:

4 Anders beispielsweise in Rheinland-Pfalz gem. § 4a Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts Rheinland-Pfalz.
5 Weinrechts-DVO BW ab 1.1.2016

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!