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Wer ist Einwohner einer baden-württembergischen Gemeinde?

§ 10 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg legt in ihrem Absatz 1 fest:

Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde wohnt.

Klar soweit?

Stay blogged. 😎

Euer Matthias Düsi

Sie lesen einen Artikel aus der Reihe „Recht im Alltag„, die in kurzen Aufsätzen die rechtliche Problemstellung von Alltäglichem aufzeigt. Also von dem, womit sich Juristen so beschäftigen. Alle rechtlichen online Aufsätze finden Sie in der Rubrik „Alles was Recht ist„.