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Holzchips im Wein statt Barriqueausbau – rechtlich zulässig?

Holzchips im Wein

Dürfen Eichenholzchips zur Erlangung eines Holzaromas bei der Weinbereitung verwendet werden?

Ja!

Gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 606/2009 Anhang I A, Nr. 38 ist die Verwendung von Eichenholzstücken für die Weinbereitung und den Weinausbau, einschließlich für die Gärung von frischen Weintrauben und Traubenmost erlaubt.

Muss die Verwendung von Holzchips auf dem Etikett stehen?

Nein, wenn Holzchips verwendet wurden, muss dies nicht auf dem Etikett ausgewiesen werden.

Allerdings dürfen Bezeichnung wie „im …Fass gegoren“, „im …Fass ausgebaut“, „im …Fass gereift“ für solche Weine nicht verwendet werden; Artikel 66 Absatz 2 der VERORDNUNG (EG) Nr. 607/2009 .

Stay blogged. 😎

Euer Matthias Düsi

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!