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Verjährt Mord in Deutschland?

Nach § 78 II StGB verjähren Verbrechen nach § 211 StGB (Mord) nicht.

Zudem sind gemäß § 5 VStGB Straftaten gegen das Völkerrecht wie Völkermord und Kriegsverbrechen unverjährbar.

Weiterführendes

Historische Debatten im Bundestag – Verjährungsdebatte

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

Dies ist ein Artikel aus der Reihe „Recht im Alltag„, die in kurzen Aufsätzen die rechtliche Problemstellung von Alltäglichem aufzeigt. Also von dem, womit sich Juristen so beschäftigen.

Alle rechtlichen online Aufsätze finden Sie in der Rubrik „Alles was Recht ist„.

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!