Ein kurzer Umriss der straflosen Selbstfreiung.
Ist ein Gefängnisausbruch (Entweichung) strafbar?
Die Selbstbefreiung für sich ist straffrei (straflosen Selbstbefreiung), was dem Freiheitstrieb des Menschen entsprechen soll.
Rechtlich relevant wird es natürlich, wenn der in Gewahrsam Befindliche beispielsweise in Anstaltskleidung (Diebstahl, § 242 StGB) entweicht, während des Ausbruchs etwas beschädigt (Sachbeschädigung, § 303 StGB) oder Personen verletzt (Körperverletzung, § 223 StGB). „Rotten“ (<- Zitat!) sich mehrere Gefangene zusammen, um zum Beispiel gewaltsam auszubrechen (Gefangenenmeuterei, § 121 StGB) sind wir ebenfalls im nicht mehr straflosen Bereich.
Auch, wenn die Selbstbefreiung an sich straflos ist, steht die Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB) unter Strafe!
Stay blogged. 😎
Euer Matthias
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