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Wer darf eigentlich Medaillen auf die Flasche kleben? Rechtliche Anforderung an Weinwettbewerbe.

Reben

Wann darf eine Auszeichnung auf einer Weinflasche angebracht werden? Und wieso ist das (rechtlich) so schwierig? Sehen wir uns zusammen an, was es mit Weinwettbewerben grundsätzlich auf sich hat. Denn nicht jeder darf nach Lust und Laune seine Medaillen auf die Weinflasche kleben (lassen).

Zudem haben wir ein aktuelles Praxisbeispiel, denn und die Macher von CaptainCork.com durchliefen den Prozess und erhielten die staatliche Genehmigung für einen neuen Weinwettbewerb. Im Interview unten haben sie ein paar Fragen dazu beantwortet.

Rechtliche Anforderung an anerkannte Weinwettbewerbe

Weinverkostung Wettbewerb

Eins ist klar: Wein mit aufgeklebter Medaille verkauft sich besser. Was sich so einfach anhört, ist in der Praxis ein aufwendiger Vorgang.
Einerseits: Weinwettbewerbe gibt es viele. Andererseits: nicht alle dürfen auf die Weinflaschen geklebt werden. Warum? Weil es dafür einer EU-Verordnung1, eines Bundesgesetzes2, einer Bundesverordnung3, ein paar Landesverordnungen4, einer landesamtlich beschiedenen Anerkennung5 und einer Veröffentlichungen im Bundesanzeiger6 bedarf. Zumindest, wenn die durch den Wettbewerb errungene Auszeichnung7 auf einer Weinflasche kleben dürfen soll.

„WWP“: Wahre Weinrechts-Poesie

Wühlen wir uns durch den Dschungel aus Gesetzen und Verordnungen und durch gesetzgeberische Poesie wie: „Eine Anerkennung nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 2 Buchstabe b setzt voraus, dass ein Wein bei dem Wettbewerb unter objektiven, nicht diskriminierenden Bedingungen im Vergleich mit anderen Weinen, die der gleichen Kategorie angehören und unter vergleichbaren Produktionsbedingungen hergestellt worden sind, unter Anwendung des Bewertungsschemas nach Anlage 9 Abschnitt II oder eines abweichenden Bewertungsschemas im Sinne des Absatzes 2 Satz 3 geprüft wird.“ Alles verstanden? Scharfsinnig und prägnant zusammengefasst heißt das:

Gold, Silber, Bronze: Das sind die Veranstalter

Auszeichnungen (Prämierungen, Gütezeichen) eines Weinwettbewerbes dürfen NICHT auf einer Weinflasche angebracht werden. Es sei denn, die Auszeichnung:

  • stammt von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft e. V. ODER
  • wurde von einer Landesregierung anerkannt.

Kleben dürfen in Deutschland laut der aktuellen Bekanntmachung

  • DLG (Deutsche-Landwirtschaftsgesellschaft e. V.)
  • Mundus Vini (Meininger Verlag GmbH)
  • Berliner Weintrophy (Deutsche Wein-Marketing GmbH)
  • diverse regionale Weinbauverbände, die Kammerpreismünzen und Landesprämierungen vergeben
  • weitere kleine Institutionen, Gesellschaften oder Unternehmen, deren Wettbewerbe wenig bekannt sind

Ein neuer Wettbewerb “ Captain Cork im Kurzinterview

Maximilian Flügge vom Online-Weinmagazin CaptainCork.com stand mir Rede und Antwort, was es mit dem neuen Weinwettbewerb und der Auszeichnung auf sich hat.

Frage: Geht man durch die Weinabteilung eines Supermarkts, dann dominieren DLG, Mundus Vini & Co das Bild. Wo ist da überhaupt noch Platz?

Gar nicht. Es war von Anfang nicht unsere Absicht, mit den genannten Auszeichnungen in Konkurrenz zu treten. Ich respektiere die (unternehmerische) Leistung dieser Weinwettbewerbe, jedoch ist deren Konzept ganz anders als das, was wir planen.

Wem wollen Sie dann die Stirn bieten?

Ich schaue nicht auf konkrete Player im Markt, sondern ein bestehendes System im Ganzen. Die bisherige Ausgangslage auf dem Markt ist doch sehr spannend. Eine vom Staat anerkannte Auszeichnungen mit sog. „Kleberecht“ haben: DLG, Mundus Vini und Co. Keine Auszeichnung und damit kein „Kleberecht“ haben: Gault&Millau, Vinum, falstaff, Feinschmecker, Eichelmann etc.

Was genau ist dann das Konzept?

Ganz im Detail darf ich das noch nicht verraten, wir sind jetzt in der Planungs-/Konzeptphase und nehmen uns Zeit. Es war schon immer das Erfolgsgeheimnis von Captain Cork es anders zu machen als andere Branchenteilnehmer. Unser Magazin ist erfolgreich, weil wir mit der klassischen Weinkritik gebrochen haben. Dieses disruptive Element werden wir uns auch jetzt zu Nutze machen. Eine Sache werden wir jedoch sehr klassisch angehen: Der Wettbewerb wird nach den Standards der OIV abgehalten.

„Disruption“ ist ein gutes Stichwort aus der digitalen Welt, warum dann überhaupt eine staatliche Anerkennung eines Weinwettbewerbs „mit Kleberecht“?

Der Wein, um den es ja am Ende nun mal geht, bleibt immer analog. Er wird immer in Flaschen abgefüllt. Da ist das „Kleberecht“ für die Auszeichnung direkt auf der Flasche ein sehr wichtiges Privileg. Wir sind sehr stolz auf die Anerkennung, gerade vor dem Hintergrund, dass viele andere Antragssteller in der Vergangenheit gescheitert sind. Jetzt ist es unsere Aufgabe, nicht beliebig zu werden.

Beliebigkeit bei Weinwettbewerben? Was heißt das?

Die Unterscheidbarkeit der Wettbewerbe und Auszeichnungen leidet zunehmend und damit auch die Attraktivität. Dem Vernehmen nach laufen DLG & Co (noch) ganz gut, aber man hört bereits aus der Branche, dass die Zukunftsaussichten nicht rosig sind. Und vor allem, dass breite Ahnungslosigkeit herrscht, wie man sich zukünftig aufstellen soll.

Welches sind denn die konkreten Probleme und Herausforderungen an die Weinwettbewerbe von morgen?

1. Gold/Silber/Bronze ist ein abgewirtschaftetes System. Bronze haben die meisten schon abgeschafft, eine Silbermedaille möchte kaum noch ein Produzent aufkleben und Gold wird daher inflationär vergeben. Darüber hinaus werden aus der Hilflosigkeit teils absurde Sonderauszeichnungen erfunden, die sich immer weiter überbieten. Das System steht vor dem Kollaps.

2. Die nachwachsenden Weinkonsumenten haben kein automatisches Vertrauen in die bekannten Siegel und Medaillen. Diese Zielgruppe hat bei der Weinauswahl auch teilweise andere Schwerpunkte und hinterfragt zunehmend das Bewertungssystem.

Diesen und weiteren Herausforderungen wollen wir entgegentreten und es bewusst anders machen. Wir merken bei der täglichen Arbeit an CaptainCork.com, dass sowohl Weintrinker als auch Produzenten jetzt schon dankbar für diesen anderen Weg sind.

Stay blogged. 😎

Dein Matthias Düsi

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1 VO (EU) Nr. 1308/2013 (EGMO). Nicht mehr VO (EG) Nr. 1234/2007 bzw. VO (EG) Nr. 607/2009

2 § 24 Weingesetz. § 24 Abs. 2 WeinG enthält eine umfassende Ermächtigung für Vorschriften, hinsichtlich Bezeichnung, Aufmachung und sonstige Angaben für Erzeugnisse. Voraussetzung für solche Vorschriften ist, dass diese dem vorrangigen EU-Recht nicht entgegen stehen bzw. von diesem gestattet sind. Weiter muss ein wirtschaftliches Bedürfnis bestehen und Verbraucherinteressen dürfen nicht beeinträchtigt werden.

3 § 30 Weinverordnung. Aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 24 Abs. 2 WeinG enthält die WeinV in § 30 Vorschriften über Auszeichnungen und ähnliche Angaben.

4 z. B. § 11 Weinrechtsdurchführungsverordnung Land Brandenburg. Oder § 16 Weinrechts-DVO Baden-Württemberg.

5 Seit 31.10.2013 können Auszeichnungen auch von nicht Weinbau treibenden Ländern anerkannt werden.

6 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Bekanntmachung des Verzeichnisses der Auszeichnungen und Gütezeichen der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft e. V. sowie der von den Landesregierungen anerkannten Auszeichnungen und Gütezeichen vom 14.11.2019 (PDF) oder als Link auf Bundesanzeiger.de

7 Auszeichnungen sind seit dem 31.10.2013 für sämtliche inländische Erzeugnisse zugelassen. Zuvor nur für Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A. und Qualitätsperlwein b. A..