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Solaris Spätlese aus Ostfriesland! Erste Ostfriesische Winzergenossenschaft

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Noch vermag kaum jemand direkt an Wein und Weinbau zu denken, wenn er an Ostfriesland denkt. Damit sich das bald ändert, hat sich die Erste Ostfriesische Winzergenossenschaft gegründet! Eine weinrechtliche Neuerung macht dies möglich. Herzlichen Glückwunsch an die Weinfreunde der Ersten Ostfriesischen Winzergenossenschaft!

Weinrechtliche Regelung: Rebpflanzungsverbot

Seit 1976 ist EU weit die Neuanpflanzung von Reben genehmigungspflichtig. Genehmigungen durften bis zum 31.12.2015 nicht erteilt werden; wenige gesetzlich bestimmte Ausnahmen ausgeschlossen. Zum 1. Januar 2016 wurde ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen in der EU eingeführt.

Pflanzrechte für Niedersachsen

Die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) genehmigte zehn niedersächsischen Antragstellern insgesamt rund 7,6 Hektar für Rebpflanzungen. Beantragt wurden (2016) insgesamt 12, 2 Hektar.

Erste Ostfriesische Winzergenossenschaft

Die „Erste Ostfriesische Winzergenossenschaft eG“ möchte hochwertigen Weißwein zwischen Ems und Jadebusen anbauen. „Der Klimawandel und die Anpassung des Weinrechts machen es möglich“ sagt Torsten Oltmanns, Initiator der Idee mit ostfriesischen Wurzeln. Oltmanns weiter: „Wir haben die Bedingungen intensiv geprüft – Ostfriesland hat das Zeug, Deutschlands neueste Weinbauregion zu werden.“ Für die Qualität des nordwestdeutschen Weins steht die Winzerin Angelina Schmücker. Die ehemalige Weinprinzessin Rheinhessens: „Ich freue mich darauf, rheinische Weinkultur nach Ostfriesland zu bringen.“

Solaris bietet sich als geeignete Rebsorte an. Zunächst ist eine Produktion von 8.000 Flaschen Ostfriesenwein geplant. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg und beglückwünsche Sie zu diesem Schritt!

Noch ist kein Inhalt auf der Internetseite erste-owg.de zu finden, was sich hoffentlich bald ändern wird.

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Stay blogged. 😎

Euer Matthias Düsi

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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