Wie sieht es mit dem Weinrecht und Glühwein aus?
Was ist Glühwein?
Glühwein ist ein
- aromatisiertes weinhaltiges Getränk,
- das ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein gewonnen wird,
- das hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt wird und
- bei dem der vorhandene Alkoholgehalt mindestens 7 % vol beträgt.
Glühwein aus Rotwein oder Weißwein?
Glühwein darf aus Rotwein ODER aus Weißwein hergestellt werden. Im Fall der Zubereitung aus Weißwein muss die Verkehrsbezeichnung „Glühwein“ durch Wörter, die auf die Verwendung von Weißwein hinweisen, beispielsweise das Wort „weiß“, ergänzt werden. (Anhang II Teil B Nr. 8 VERORDNUNG (EU) Nr. 251/2014)
Darf Glühwein mit Wasser oder Obstsaft „gestreckt“ werden?
Nein!
Abgesehen von der Wassermenge, die aufgrund der Anwendung von Anhang I Nummer 2 zugesetzt wird, ist der
Zusatz von Wasser untersagt.
Was ist Winzerglühwein?
Seit 2015 legt § 38 Ia WeinVO fest, dass zur Kennzeichnung eines aromatisierten weinhaltigen Getränkes ein Begriff wie „Winzer“ als Wort oder Wortbestandteil nur verwendet werden darf, wenn
- das aromatisierte weinhaltige Getränk bezogen auf den Weinanteil des jeweiligen Getränkes aus Trauben gewonnen wurde, die von den Rebflächen des kennzeichnenden Betriebes stammen und
- die Weinbereitung oder Herstellung des aromatisierten weinhaltigen Getränkes vollständig in dem kennzeichnenden Betrieb erfolgt ist.
Angaben wie „Gutsabfüllung“ oder „Erzeugerabfüllung“ sind unzulässig. Die Angabe „aus eigenen Weinen“ ist zulässig.
Badischer Glühwein?
Badischer Glühwein, Pfälzer Glühwein, Glühwein Tupfinger Paradiesgarten et cetera darf es in den Glühweinbezeichnungen nicht geben. Dies bleibt den verwendeten Weinbauerzeugnissen vorbehalten.
Nürnberger Glühwein? Thüringer Glühwein?
Ein in Nürnberg hergestellter Glühwein darf als „Nürnberger Glühwein“, ein in Thüringen hergestellter Glühwein darf als „Thüringer Glühwein“ bezeichnet werden. Abgefüllt werden darf auch außerhalb dieser Grenzen.
Wie hoch ist der Alkoholgehalt von Glühwein?
Glühwein muss einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 7 % vol und weniger als 14,5 % vol aufweisen.
Welche Geschmacksangaben gibt es für Glühwein?
Hier sieht das Weinrecht diese Stufen vor:
- extra trocken: Zuckergehalt < 30 g/l
- trocken: Zuckergehalt < 50 g/l
- halbtrocken: Zuckergehalt zwischen 50 und 90 g/l
- lieblich: Zuckergehalt zwischen 90 und 130 g/l
- süß: Zuckergehalt > 130 g/l
Stay blogged. 😎
Euer Matthias Düsi