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Weingesetz: 0,3 Prozent mehr Freiheit. Anbaustopp fällt in Zeitlupe

Weintrauben
Neuigkeiten aus dem Weinrecht! Ab dem 1. Januar 2016 darf in Deutschland wieder Wein (neu) angepflanzt werden! Bisher darf nicht (überall) neu Wein angebaut werden. Die Neuanpflanzung von klassifizierten Keltertraubensorten ist immer noch verboten. Das wird Anbaustopp bzw. Rebpflanzungsverbot, in Österreich Auspflanzungsverbot genannt.

EU Verordnungen

Seit 1976 ist EU weit die Neuanpflanzung von Reben genehmigungspflichtig. Genehmigungen dürfen bis zum 31.12.2015 nicht erteilt werden; wenige gesetzlich bestimmte Ausnahmen ausgeschlossen.

Durch die Artikel 61 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation “ GMO) wird zum 1. Januar 2016 ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen in der EU eingeführt.

Was wird sich im deutschen Weingesetz ändern?

Am 10. Juli 2015 war das Neunte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes Tagesordnungspunkt 51 des Deutschen Bundesrates, der dem Gesetz zustimmte (Beratungsvorgang DRS 301/15). Am 2. Juli stimmte der Bundestag dem Gesetz zu.

Ab 1.1.2016 beginnt eine neue Ära! Erstmals seit 1976 wird es in den Mitgliedsstaaten der EU wieder Neuanpflanzungen geben! In Deutschland ganze 0,3 Prozent Neuanpflanzungen in den ersten beiden Jahren. Ob wir mit so viel Freiheit und Selbstbestimmtheit leben können? Das wird 2018 von der Bundesregierung geprüft werden.

Neuanpflanzungen müssen beantragt werden und werden nach einer Prioritätsliste gestattet. Steillagen sind bei der Beantragung von Neuanpflanzungen priorisiert und die Länder werden in Verordnungen weitere Details bestimmen.

Wann wird das geänderte Weingesetz in Kraft treten?

Am 1.1.2016.

Wie viel sind 0,3 %?

Zu wenig! Ca. 300 ha. Selbst wenn die Höchstgrenze der Neuanpflanzungsanträge in Deutschland genehmigt würde, wäre die daraus neu bepflanzte Fläche gerade mal 1/3 größer als die Rebfläche der Hessischen Staatsweingüter Kloster Eberbach.

xAktualisierung: 20.10.2015

Frankreich schreit schon immer laut nach Erhalt des Neuanpflanzungsverbotes und schöpft nun aus den Vollen! Frankreich will die maximale Erweiterung von 1 % ausschöpfen, also seine Anbaufläche um ca. 7.900 ha erweitern. Und dies nicht nur für „Qualitätswein“, sondern für alle Qualitätsstufen.

Stay blogged. 😎

Euer Matthias Düsi