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Aufatmen für Steinbruchkinder. Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit unwirksam.

Die in den Steinbrüchen dieser Welt beschäftigten Kinder dürfen aufatmen und jubeln. Nur das Klatschen mit ihren blutigen, aufgerissenen und geschickten kleinen Händen bleibt aus. Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart: Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit unwirksam.

„Die Vorschrift in der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Antragsgegnerin), nach der nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und der Nachweis hierfür mittels Zertifikat einer anerkannten Organisation erbracht wird, ist rechtswidrig und daher unwirksam. Dies hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in vier Normenkontrollverfahren auf Anträge von insgesamt neun Steinmetzbetrieben (Antragsteller) aus dem Raum Stuttgart mit Beschlüssen ohne mündliche Verhandlung am 21. Mai 2015, die den Beteiligten in dieser Woche zugestellt worden sind, entschieden.“

Die Beschlüsse des VGH (Az.: 1 S 383/14, 1 S 403/14, 1 S 491/14, 1 S 556/14) sind noch nicht rechtskräftig. Der VGH hat die Revision nicht zugelassen. Diese Entscheidung kann binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Weiter in der PM des VGH Mannheim

Im Ergebnis ist die Ansicht des VGH Mannheim natürlich zu teilen. Dies zeigt jedoch erneut deutlich, wie wichtig die Verständigung auf eine allgemein anzuerkennende Zertifizierung ist, damit diese Ungerechtigkeiten zumindest reduziert werden können.

Stay blogged. 😎

Euer Matthias Düsi

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!