Nach § 183 StGB kann Täter exhibitionistischer Handlung nur ein Mann sein.
§ 183 I StGB lautet
Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Tat ist übrigens nur eigenhändig begehbar ist, weswegen eine mittelbare Täterschaft (einer Frau) ausscheidet.
Das nur Mann Täter sein kann ist kein redaktioneller Fehler. Bei Frauen können zum Beispiel § 183a StGB oder § 118 OWiG einschlägig sein.
Stay blogged. 😎
Euer Matthias
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