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Ist ein Gefängnisausbruch (Entweichung) strafbar?

Ein kurzer Umriss der straflosen Selbstfreiung.

Ist ein Gefängnisausbruch (Entweichung) strafbar?

Die Selbstbefreiung für sich ist straffrei (straflosen Selbstbefreiung), was dem Freiheitstrieb des Menschen entsprechen soll.

Rechtlich relevant wird es natürlich, wenn der in Gewahrsam Befindliche beispielsweise in Anstaltskleidung (Diebstahl, § 242 StGB) entweicht, während des Ausbruchs etwas beschädigt (Sachbeschädigung, § 303 StGB) oder Personen verletzt (Körperverletzung, § 223 StGB). „Rotten“ (<- Zitat!) sich mehrere Gefangene zusammen, um zum Beispiel gewaltsam auszubrechen (Gefangenenmeuterei, § 121 StGB) sind wir ebenfalls im nicht mehr straflosen Bereich.

Auch, wenn die Selbstbefreiung an sich straflos ist, steht die Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB) unter Strafe!

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

Dies ist ein Artikel aus der Reihe „Recht im Alltag„, die in kurzen Aufsätzen die rechtliche Problemstellung von Alltäglichem aufzeigt. Also von dem, womit sich Juristen so beschäftigen.

Alle rechtlichen online Aufsätze finden Sie in der Rubrik „Alles was Recht ist„.

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!