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Der perfekte Stuhlgang und sein Versicherungsschutz

Stuhlgang verbotenDer perfekte Stuhlgang! Wie sieht er aus? Wie ist er versichert? Brennende Fragen wie nach einem guten Chili.

Crossblogging

Dr. Johannes (Dr. med. Johannes Wimmer) spricht auf Partys gerne über Stuhlgang, bloggt und twittert darüber. In seinem Artikel über den perfekten Stuhlgang erzählt Euch Dr. Johannes, wie er aussehen sollte, der Stuhlgang.

Neben Häufigkeit, Farbe und Konsistenz des Stuhlganges rückt immer mehr diese Frage in die Mitte des allgemeinen Interesses:

Wie ist es während der Arbeitszeit bestellt, um den gesetzlichen

Unfallversicherungsschutz während der Verrichtung der Notdurft?

Das Verrichten der Notdurft ist, nunja, eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Somit besteht während der Verrichtungshandlung in der Regel kein Unfallversicherungsschutz. Eine solche in Ihrer Handlungstendenz dem privaten unversicherten Bereich zuzuordnende Tätigkeit kann allerdings in Ausnahmen, zum Beispiel der Gefahrgeneigtheit oder der Betriebsdienlichkeit unfallversichert sein.

Der Gang zur Toilette ist dagegen mittelbar betriebsbezogen und steht regelmäßig unter Versicherungsschutz.

Mit dem Versicherungsschutz der für die Defäkation notwendigen Nahrungsaufnahme sieht es übrigens ähnlich aus.

So weit zum perfekten Stuhlgang und dessen Versicherungsschutz.

Weiterführendes

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). § 8 SGB VII regelt den Arbeitsunfall.

Stay Blogged und viel Spaß beim Lesen von Dr. Johannes‘ Blog. 8)

Euer Matthias

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!