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Rechtliche Grundlage der Liebfrauenmilch

Im Rahmen unserer Milch-Trologie heiße ich Euch herzlich zu unserem rechtlichen Grundriss zur „Liebfrauenmilch“ willkommen und wünsche Euch viel Spaß mit dem folgenden Artikel.

Was ist Liebfrauenmilch?

Müller-ThurgauLiebfrauenmilch bzw. Liebfraumilch ist lieblicher weißer Qualitätswein der bestimmten deutschen Anbaugebiete Nahe, Pfalz, Rheingau und Rheinhessen (mittelbare Herkunftsangabe). Liebfrauenmilch ist ein Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.).

Ihren Ursprung hat die Liebfrauenmilch in den Weinbergen der Liebfrauenkirche in Worms (Rheinhessen).

Wie ist die rechtliche Grundlage von Liebfrauenmilch?

Bundesrecht

Bestimmte Anbaugebiete:
Die für Qualitätswein bestimmten Anbaugebiete regelt § 3 I WeinG. Nähere Bestimmungen treffen die Landesregierungen.

Liebfrauenmilch:
§ 24 Abs. 2 Weingesetz i.V.m. § 33 Weinverordnung.

§ 33 Weinverordnung

(1) Weißer Qualitätswein der bestimmten Anbaugebiete Nahe, Pfalz, Rheingau und Rheinhessen darf als „Liebfrauenmilch“ oder „Liebfraumilch“ nur bezeichnet werden, wenn

1. er zu mindestens 70 vom Hundert aus Weintrauben der Rebsorten Riesling, Silvaner, Müller-Thurgau oder Kerner hergestellt und von der Geschmacksart dieser Rebsorten bestimmt ist und
2. der Restzuckergehalt innerhalb der nach Anhang XIV Teil B der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 für die Geschmacksangabe „lieblich“ zulässigen Spanne liegt.
[…]

(3) Bei dem in Absatz 1 genannten Wein ist die Angabe einer Rebsorte und des Namens einer kleineren geografischen Einheit als des bestimmten Anbaugebietes nicht zulässig.

Wie hoch der Zuckergehalt sein muss, klären wir im nächsten Punkt:

Gemeinschaftsfrecht
Liebfrauenmilch bzw. Liebfraumilch sind traditionelle Begriffe im Sinne des 54 Abs. 1der Verordnung (EG) 479/2008 und sind gemäß Art. 40 der Verordnung (EG) 607/2009 in Anhang XII Teil B dieser Verordnung wie folgt definiert:

Traditioneller Name eines weißen deutschen Qualitätsweins, der zu mindestens 70% aus einem Verschnitt von Riesling, Silvaner, Müller-Thurgau oder Kerner aus dem Gebiet Nahe, Rheingau, Rheinhessen oder Pfalz stammt. Der Restzuckergehalt muss innerhalb der für die Geschmacksangabe „lieblich“ zulässigen Spanne liegen. Fast ausschließlich für die Ausfuhr bestimmt.

Restzuckergehalt
„Lieblich“ liegt zwischen „halbtrocken“ und „süß“; somit liegt auch der Zuckergehalt, angegeben in Gramm pro Liter, dazwischen. Die Höchstgrenze stellt somit die in Anhang XII Teil B der Verordnung (EG) 607/2009 für „lieblich“ genannten 45 Gramm pro Liter dar. Die Untergrunze entspricht der Höchstgrenze für „halbtocken“, die bei 12 bzw. 18 Gramm je Liter liegt.

Der Restzuckergehalt liegt also zwischen 12 beziehungsweise 18 Gramm je Liter (Untergrenze) und 45 Gramm je Liter (Höchstgrenze).

Weiterführende Links

Viel Freude beim Trinken und

stay blogged. 😎

Euer Matthias

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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