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Frauenmilch und die Umsatzsteuer

In dem Artikel Verwirrte Umsatzsteuer to go für Kaffee, Milch und Milchkaffee habe ich Euch u.a. aufgezeigt, wann Milch und Milchgetränke mit 7 % beziehungsweise 19 % Umsatzsteuer belegt werden. In diesem Artikel haben wir gesehen, dass hier umsatzsteuerrechtlich Milch von Ihrer Herkunft, nämlich tierischer und pflanzlicher, unterschieden wird.

Doch wie sieht es mit Milch menschlicher Herkunft aus?

Frauenmilch (Muttermilch) ist gemäß § 4 Nr. 17 lit. a UstG steuerfrei.

„Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:[…] die Lieferung von Frauenmilch“.

Dabei ist für die Steuerfreiheit der Lieferung von Muttermilch ohne Bedeutung, ob die Frauenmilch bearbeitet, z.B. gereinigt, erhitzt, tiefgekühlt oder getrocknet wird. Umsatzsteuer-Anwendungserlass Nr. 4.17.1.

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

xAktualisierung: 06.02.2014

Das Blog auf Datenschutzbeauftragter-info.de beschäftigt sich aktuell mit dem Thema Datenschutz und „Muttermilch Börse“.

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

PS Boris war in seinem Kommentar so aufmerksam und hat mich auch auf den oben geschilderten Sachverhalt hingewiesen, das hat mich sehr gefreut, war dieses Thema ohnehin Bestandteil der „Milch-Trilogie“.

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