Die Deutsche Bischofskonferenz hat heute ein Allgemeines Dekret zum Kirchenaustritt veröffentlicht, das am 24.9.2012 Rechtskraft erlangt. Damit wird klargestellt, dass im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz ein ziviler „Kirchenaustritt“ als förmliche Distanzierung von der Kirche eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft darstellt und für jeden, der auf diese Weise auf Distanz zur Kirche geht, die aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt ist.
„Die Erklärung des Kirchenaustritts vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft. Wer vor der zuständigen zivilen Behörde aus welchen Gründen auch immer seinen Kirchenaustritt erklärt, verstößt damit gegen die Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren (c. 209 §1 CIC), und gegen die Pflicht, seinen finanziellen Beitrag dazu zu leisten, dass die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann (c. 222 §1 CIC i.V.m. c. 1263 CIC).“ Heißt es u.a. in diesem Dekret, das von der Deutschen Bischofskonferenz approbiert und durch die Kongregation für die Bischöfe im Vatikan am 28. August 2012 rekognosziert wurde.
Weiterführende Links
- Pressemeldung der Deutschen Bischofskonferenz
- Allgemeines Dekret der DBK zum Kirchenaustritt
- Pastorales Schreiben bei Kirchenaustritt
- radiovaticana.va/articolo.asp?c=622892
- Interview mit dem Sekretär der DBK Langendörfer auf domradio.de
- Am 26.9.2012 beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage des teilweisen Austritts aus der Katholischen Kirche: Kirchenrechtler Prof. em. Dr. Hartmut Zapp wollte aus der „Körperschaft“, die Kirchensteuern einzieht austreten, aber weiterhin Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleiben: BVerwG 6 C 7.12 (VGH Mannheim 1 S 1953/09; VG Freiburg 2 K 1746/08), Erzbistum Freiburg ./. Stadt Staufen
- Das Thema „partieller Kirchenaustritt“, also der Austritt aus der weltlich-rechtlichen Körperschaft (Kirche) bei weiterführender „Mitgliedschaft“ der Glaubensgemeinschaft behandelt ganz aktuell auch die Schweizer Bischofskonferenz, s. bischoefe.ch/…/bischof-markus-buechel-zum-praesidenten-der-sbk-gewaehlt
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Euer Matthias