Ab dem 1. April 2012 können Europäische Bürgerinitiativen (EBI, European Citizens‘ Initiative (ECI)) eingeleitet werden! Ein transnationales Instrument zur Bürgerbeteiligung.
Mit der Europäischen Bürgerinitiative können EU-Bürger die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Das heißt, dass die Europäische Kommission sich mit dem Thema einer Europäischen Bürgerinitiative befassen muss. Die Kommission ist nicht verpflichtet einer Initiative zu folgen. Die Kommission kann auf eine Bürgerinitiative hin den formalen Vorschlag zu einem EU-Rechtsakt machen und diesen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament unterbreiten.
Wie läuft die Europäische Bürgerinitiative ab?
1. Bürgerausschuss
Es wird ein Bürgerausschuss gegründet, der aus 7 Bürgern aus 7 Mitgliedstaaten besteht. Es muss sich hier um EU-Bürger (Bürger eines Mitgliedstaats) handeln. Diese müssen nicht 7 verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, es genügt, wenn diese in 7 verschiedenen Mitgliedstaaten wohnen.
2. Unterschriften sammeln
Die Mindestzahl an Unzerzeichnern liegt bei einer Million EU-Bürgern aus sieben oder mehr EU-Ländern (mindestens 1/4 aller EU-Mitgliedstaaten). Mindestzahl von Unterzeichnern pro Mitgliedstaat.
3. Anhörung im EU-Parlament, Entscheidung EU-Kommission
Das Verfahren ist hier Schritt für Schritt genau erklärt.
Der Ablauf der Europäischen Bürgerinitiative ist anfangs nicht leicht verständlich. Online werden viele hilfreiche Informationen dargeboten. Das Wichtigste steht direkt auf der offiziellen Seite zur EBI:
ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome. Mehr verraten die
FAQ zur Europäischen Bürgerinitiative
- FAQ1 zur Europäischen Bürgerinitiative
- FAQ2 zur Europäischen Bürgerinitiative (PDF)
- FAQ3 zur Europäischen Bürgerinitiative
- Bürgerinitiative Schritt für Schritt (PDF)
- Leifaden zur Europäischen Bürgerinitiative (PDF)
Rechtsgrundlage Europäische Bürgerinitiative
- Artikel 11 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union
- Die Regeln und Verfahren der Europäischen Bürgerinitiative stehen in der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1179/2011 der Kommission vom 17. November 2011 zur Festlegung der technischen Spezifikationen für Online-Sammelsysteme gemäß der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative
Weiterführende Links
Pressemitteilung der Europäischen Kommission
de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Bürgerinitiative
ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/index_de.htm
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Euer Matthias