Ich indossiere eben. Doch. Das gibt es noch!
Der Aussteller des Indossaments heißt Indossant, der Empfänger wird Indossatar genannt. Das Indossament bedarf nach § 365 Abs. 1 HGB in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 Satz 2 WG (Art. 16 ScheckG) der Schriftform und muss daher nach § 126 BGB vom Indossanten eigenhändig unterschrieben sein.
Weiterführende Links
wikipedia.org/wiki/Indossament (den Artikel habe ich eben überarbeitet, es dauert einige Tage, bis die Aktualisierung online ist)
wiktionary.org/wiki/indossieren
Stay blogged. 😎
Euer Matthias