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Der Aussteller des Indossaments heißt Indossant, der Empfänger Indossatar

Musterscheck

Ich indossiere eben. Doch. Das gibt es noch!

Der Aussteller des Indossaments heißt Indossant, der Empfänger wird Indossatar genannt. Das Indossament bedarf nach § 365 Abs. 1 HGB in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 Satz 2 WG (Art. 16 ScheckG) der Schriftform und muss daher nach § 126 BGB vom Indossanten eigenhändig unterschrieben sein.

Weiterführende Links

wikipedia.org/wiki/Indossament (den Artikel habe ich eben überarbeitet, es dauert einige Tage, bis die Aktualisierung online ist)
wiktionary.org/wiki/indossieren

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

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