Am 27. November 2011 wird die Volksabstimmung über das Stuttgart 21-Kündigungsgesetz stattfinden.
In Mannheim erhalten alle Stimmberechtigten bis zum 05.11.2011 eine Benachrichtigung. Mit dieser Benachrichtigung können die Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden. Weitere Informationen hält die Stadt online unter mannheim.de/stadt-gestalten/volksabstimmung bereit.
Wie immer kann auch direkt im Wahlbüro abgestimmt werden. Der Antrag zur Briefabstimmung ist auch online zu finden: mannheim.de/stadt-gestalten/briefabstimmung.
Die Gesetzesvorlage, über die am 27. November 2011 abgestimmt wird, hat folgenden Wortlaut:
„Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)
§ 1
Kündigung der VereinbarungenDie Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.
§ 2
InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.“
Während wir aktuell noch warten müssen, wer am Ende die Sektkorken knallen lassen wird, gibt es kurz nach 19 Uhr erste vorläufige Ergebnisse der Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz.
Die Ergebnisse für Mannheim können hier direkt abgerufen werden: formular.mannheim.de
Für komplett Baden-Württemberg sind die Ergebnisse hier abrufbar statistik-bw.de/Wahlen/Volksabstimmung_2011
Stay blogged. 😎
Euer Matthias