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Todesstrafe für Weinpanscher

Gerüchte und Geschichten über Todesstrafen und deren Vollstreckung für Weinpanscher und Weinfälscher in „Deutschland“ gibt es zu Hauf. Für euch begab ich mich in die Tiefen des Archivs für Rechtsgeschichte und holte einen entsprechenden Text aus dem Soester Stadtbuch aus ungefähr dem Jahre 1350 hervor1. Der Artikel 27 sieht so aus:
Todesstrafe Weinpanscher

Transkribiert: „Vort mer. Wey vulen wyn to ghuden wine duyt. weyrt Hey des ouer gayn. also eyn recht is dey heuet syn lyf vorboret.“

Übersetzt nach Prof. Dr. Wilhelm Ebel2: „Wer schlechten Wein in guten Wein tut, wird er dessen überführt, wie es rechtens ist, der hat sein Leben verwirkt.“

Weitere Beispiele und eine kurze Einführung fand ich nun in einem PDF-Dokument der Hochschule Geisenheim ab Seite 8: Historische Entwicklung der Weinanalytik vom Mittelalter bis heute.

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

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1Abgedruckt in: Seibertz, Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogtums Westphalen, Band II (1843), S. 391
Seibertz, Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte Herzogthum Westphalen

2 Ebel, Wilhelm, Curiosa iuris germanici, S. 23

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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