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Google Instant Preview

Google VorschauGoogle stellte am Dienstag die Vorschaufunktion vor, die Screenshots der auf de Suchergebnisseite angezeigten Internetseiten anzeigt. Die Suche nach „düsiblog“, s. Artikelbild (mit der Maus über das Bild fahren vergrößert selbiges), zeigt, dass der Screenshot der Startseite ca. eine Woche alt ist. Google hält hier aber nicht nur einen Screenshot der Startseite einer Internetseite vor, sondern auch „Bildschirmfotos“ von Unterseiten, in Blogs also in der Regel von einzelnen Artikeln. Somit werden Inhalte nicht nur textlich, sondern auch bildlich festgehalten. In welcher Größe weiß ich nicht.

Getestet werden kann Googles Vorschaufunktion hier.

Mit Google Vorschau gleichen wir eure Suchanfrage mit einem Index des gesamten Webs ab, identifizieren die passenden Teile jeder Website, fügen sie zusammen und servieren euch die entsprechende Vorschau genau auf eure Suche zugeschnitten “ und das normalerweise in weniger als einer Zehntelsekunde. Sobald ihr die Lupe anklickt, laden wir im Hintergrund Vorschauen für andere Ergebnisse, sodass ihr diese ohne Wartezeit überfliegen könnt.

Heißt es in Googles Blogeintrag.
Rechtliche Einordnung in deutsches Recht
Auf Telemedicus gibt es eine grobe rechtliche Annäherung zu Googles Vorschau.

Google Vorschau auf seiner Seite unterbinden
In den Kommentaren des oben verlinkten Artikels von Telemedicus gibt es den Hinweis, auf einen Google-Hilfe Eintrag, demnach man mittels Meta-Tag (meta name=“googlebot“ content=“nosnippet“) Snippets und Instant Preview untersagen könne.

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

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