Kategorien
Jurablog

Was haben eine Brille und ein Espresso gemeinsam?

Untertitel:
Die rechtliche Grundlage des Espressos im Zusammenhang mit den Gebrüder Grimm, dem Frauenzimmerlexikon und Maria Stuart. Eine rechtliche und kulturhistorische Aufarbeitung.

„Was haben eine Brille und ein Espresso gemeinsam?“ fragt Kay vom Optikerblog und beantwortet dies in seinem Artikel.

Ein weiterer Aspekt wird, methodisch im klassischen (zu deutsch: old skool) Crossblogging, im Folgenden umrissen. Gemeinsamkeiten bestehen sodann in der jeweiligen Stärke, welche sowohl der Brille als auch dem Espresso das Gepräge gibt.

Es gilt also die aktuelle rechtliche Grundlage des Espressos zu beleuchten und selbigen in Zusammenhang mit den Gebrüder Grimm, dem Frauenzimmerlexikon und Maria Stuart zu bringen. Ein in diesem Kontext bis heute zu unrecht vernachlässigtes Forschungsgebiet.

Soll der Espresso, aus herkömmlichen Kaffeebohnen zubereitet, und dessen Kaffeekonzentration betrachtet werden, vermag sich die Frage aufzudrängen,

was ist Kaffee?

Die Begriffsbestimmung für Röstkaffee finden wir in der

Anlage Nr. 1 lit. a und b zu §§ 1 u. 2 der Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte (KaffeeV)
a) Rohkaffee:
der von der Frucht- und Samenschale befreite ungeröstete Samen von Pflanzen der Gattung Coffea;
b) Röstkaffee, Kaffee:
gerösteter Rohkaffee, ungemahlen oder gemahlen, mit einem Wassergehalt von höchstens 50 Gramm in einem Kilogramm.

Vorschriften über die Zusammensetzung und den Koffeingehalt bestehen nicht. Es entscheidet daher die allgemeine Verkehrsauffassung.1

Wie „stark“ ist Espresso?

„Es werden für einen normalen Kaffeeaufguss ca. 50 g Röstkaffee pro Liter (= 7,5 g pro Tasse à 150 ml) verwendet, für Mokka die doppelte Menge (ca. 100 g/l), für italienischen Espresso ca. 150 g/l“2. „Der Koffeingehalt beträgt im Mittel bei Arabica-Kaffee 0,9-1,4% und bei Robusta-Kaffee 1,5-2,6% der Trockenmasse“.3

Was ist Kaffepansch und ist das illegal?

Kaffepansch ist der „spottname für schlechten, unreinen […] Kaffe“.4

Gewerbsmäßig darf nicht in den Verkehr gebracht werden, gemäß

§ 3 S. 1 Nr. 2 (KaffeeV)
Röstkaffee, der mehr als zwei Gramm kaffeefremde Bestandteile in einem Kilogramm enthält, wenn er nicht als unverlesener Kaffee oder Ausschusskaffee kenntlich gemacht ist.

Kaffeefremde Bestandteile sind zum Beispiel Steinchen, Holzstückchen usw. Sinn der Vorschrift ist, dass das Kaffeekränzchen möglichst reibungslos von statten gehen kann.

Was ist ein Kaffeekränzchen?

„Caffé-Cräntzgen ist eine tägliche oder wöchentliche Zusammenkunfft und Versammlung einiger vertrauter Frauenzimmer, welche nach der Reihe herum gehet, worbei sie sich mit Caffe trincken und L’Ombre-Spiel divertiren und ergötzen.“5

Macht Espresso keuch?

„Daß Café ist nicht so nöhtig vor pfarer, alß catholische prister, so nicht heürahten dorffen; den es solle keüsch machen.“6 7

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

———————————-

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

Foto von Nonami2 / Rainer Zenz at de.wikipediaSelbst fotografiert (Original-Bildunterschrift: „selbst fotografiert„). Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.

Kommentare sind geschlossen.