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Warum hat Mannheim einen Gemeinderat?

„Warum hat eine so wunderschöne Stadt wie Mannheim einen Gemeinderat und keinen Stadtrat?“ Hört man immer wieder fragen. Aber einen Stadtrat hat Mannheim ja auch. Sogar mehrere und, man glaube es oder nicht, eine Stadträtin und auch hiervon regelmäßig mehrere. Dass das Mannheimer Vertretungsorgan, Achtung, „Parlament“ ist hier nicht richtig, Gemeinderat heißt und nicht Stadtrat, dessen Mitglieder allerdings Stadträte sind, ist unter den Bundesländern meines Wissens zwar einzigartig, aber nur auf den 1. Blick verwirrend.

Wie ist die gesetzliche Grundlage?

Die Regelung der Gemeindeverfassungen obliegt gemäß Art. 70 GG den Ländern selbst. In Baden-Württemberg heißt diese Regelung „Gemeindeordnung für Baden-Württemberg“, kurz: Gemeindeordnung (GemO).Alle in dieser Gemeindeordnung getroffenen Regelungen gelten für alle Städte und Gemeinden Baden-Württembergs.

Stadtrat versus Gemeinderat

Baden-Württemberg unterscheidet in seiner Gemeindeordnung als einziges Bundesland nicht in der Benennung des Vertretungsorgangs von Gemeinden und Städten!

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.§ 24 I 1 GemO.
Städte wie Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim, Stuttgart, Freiburg et cetera pp. haben also alle einen Gemeinderat als Vertretung der Bürgerschaft.

In Städten führen die Gemeinderäte die Bezeichnung Stadtrat.§ 25 I 2 GemO.
Die Mitglieder eines Gemeinderates heißen also in Gemeinden Gemeinderäte und in Städten Stadträte.

Und in anderen Bundesländern?

Wie oben gesehen, regelt dies jedes Bundesland selbst. Dementsprechend unterschiedlich sind die Ordnungen. Was in Baden-Württemberg der Gemeinderat ist (§ 24 I 1 GemO) ist, ist in Hessen gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Gemeindevertretung.

Der Gemeinderat als Mitglied des Gemeinderates ist gemäß der HGO der Gemeindevertreter und der Stadtrat heißt in Hessen Stadtverordneter. „Die Gemeindevertretung besteht aus den Gemeindevertretern, In den Städten führen die Gemeindevertreter die Bezeichnung Stadtverordneter und der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Bezeichnung Stadtverordnetenvorsteher.§49 HGO.

In Rheinland-Pfalz, um in Mannheims Nachbarschaft zu bleiben, ist ein Organ der Gemeinde der Gemeinderat § 28 I 1 GemO und dieser führt in den Städten die Bezeichnung Stadtrat § 28 II 1 GemO. Die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte heißen Ratsmitglieder. „Der Gemeinderat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden.§ 29 I 1 GemO.

Nun sollte klar sein, warum Mannheim einen Gemeinderat hat, obwohl Mannheim eine Stadt ist.

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

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