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Lotto – Schenkungssteuer

Wenn es mit den CFDs nicht klappt, ist Lotto eine derzeit gegenwärtige Alternative. 35 Millionen ist auch ein nettes Sümmchen.

Wer spielt, trotz der Gewinnchance dieses Mal Lotto? Und was würdet ihr mit einigen Millionen anstellen? Haus, Schloss, Auto kaufen, Spenden, die Verwandtschaft versorgen…?

Letzteres ist doch auch interessant. Schauen wir uns kurz die Schenkungssteuer an.

Ich möchte meinen Eltern und meinem Bruder je eine Million per Einmalschenkung zukommen lassen.

Das Schenkungssteuerrecht ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) normiert. Hieran sieht man auch die Richtung der Begünstigungen (d. h. im Fall der Schenkung Freibeträge und Steuerklassen), die „von oben nach unten“ gehen, ähnlich wie wir es bei der gesetzlichen Erbfolge (mit Schaubild) gesehen haben. § 1952 I BGB „Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.“

So muss für eine Schenkung von den Eltern in Richtung Abkömmlinge („von oben nach unten“) weniger Schenkungssteuer entrichtet werden (höherer Freibetrag und geringerer Steuersatz), als von Kindern in Richtung Eltern. Hierbei tun mir ja die Eltern leid…
Geschwister und Eltern (im Falle einer Schenkung) sind nach § 15 ErbStG der Steuerklasse II zuzuordnen, erhalten demnach gem. § 16 I Nr. 5 ErbStG jeweils einen Freibetrag von 20.000 Euro und sind laut § 19 I ErbStG zu 30 % zu versteuern.

D. h. konkret: Ich schenke meinem Bruder 1.000.000 Euro.

Schenkung…………………1.000.000
Freibetrag………………………20.000
zu versteuern………………..980.000
davon 30 % Steuern……….294.000

Möchte ich also, dass von der Einmalschenkung für meinen Bruder 1.000.000 Euro übrig bleiben, muss ich ihm 1.420.000 Euro schenken.

Möchte mein Herr Vater, dass mir 1.000.000 von einer Schenkung von ihm an mich übrig bleiben, muss er mir nur 1.140.740,74 Euro schenken. Also Dad, nur zu.

Im Internet sind einige Schenkungssteuerrechner und -tabellen zu finden. Hierbei ist wegen der neulichen Gesetzesänderung (s. BVerfGE v. 7.11.2006; 2007 I 194 – 1 BvL 10/02 – und G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018) Vorsicht geboten, da viele nicht aktuell sind und ein akueller Rechner, den ich fand, die Steuersätze falsch berechnete. Auch Wikipedia ist hier nur teilweise aktuell. Es lohnt also ein Blick ins Gesetz.

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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