Am Montag trat Dieter Bohlen als Zeuge vor dem Landgericht Lübeck auf und zeigte sich großzügig.
Zeugen können nämlich diverse Entschädigungen (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)) erhalten, die Bohlen nach Pressemeldungen mit „Nää“ großzügig ablehnte.
Ob die 0,25 Euro pro Kilometer (§ 5 II 1 Nr. 1 JVEG) die Kosten seiner Anfahrt mit seinem Hummer gedeckt hätten darf dahinstehen. Darauf kommt es allerdings auch nicht an: „Ziel ist eine angemessene, aber auch nicht übertriebene finanzielle Anerkennung als Gegenleistung zur Erfüllung staatsbürgerlicher Ehrenpflichten.“ So Hartmann, § 19 RN 21
Stay blogged. 😎
Euer Matthias
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1 Dr. Dr. Peter Hartmann in seinem Kurz-Kommentar „Kostengesetze“, 37. Auflage. Hartman war übrigens Richter am Amtsgericht. In Lübeck.