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Dieter Bohlen zeigt sich großzügig

Am Montag trat Dieter Bohlen als Zeuge vor dem Landgericht Lübeck auf und zeigte sich großzügig.

Zeugen können nämlich diverse Entschädigungen (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)) erhalten, die Bohlen nach Pressemeldungen mit „Nää“ großzügig ablehnte.

Ob die 0,25 Euro pro Kilometer (§ 5 II 1 Nr. 1 JVEG) die Kosten seiner Anfahrt mit seinem Hummer gedeckt hätten darf dahinstehen. Darauf kommt es allerdings auch nicht an: „Ziel ist eine angemessene, aber auch nicht übertriebene finanzielle Anerkennung als Gegenleistung zur Erfüllung staatsbürgerlicher Ehrenpflichten.“ So Hartmann, § 19 RN 21
Stay blogged. 😎

Euer Matthias

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1 Dr. Dr. Peter Hartmann in seinem Kurz-Kommentar „Kostengesetze“, 37. Auflage. Hartman war übrigens Richter am Amtsgericht. In Lübeck.

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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