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Wie ist die Höchstgeschwindigkeit auf Bundesstraßen?

Wie schnell darf man auf Bundesstraßen fahren? Wie ist das Tempolimit auf Bundesstraßen mit „Leitplanke“? Wie schnell auf Bundesstraßen außerorts und zwei Fahrstreifen in eine Richtung? 100 km/h? 130 km/h? Keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit?

Neulich kam die Frage auf, wie schnell man auf einer Bundesstraße mit je zwei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen fahren dürfe.

Wo schaut man bei solch einer Frage nach? Im Universalparagraphen der Straßenverkehrsordnung, wenn es um Sachen Geschwindigkeit geht: § 3 StVO. Dort lesen wir im Abs. 2 lit. c:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
[…]
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht
auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen
Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner
nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte
Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Zusammengefasst für PKW:
Bundesstraße innerorts: 50 km/h
Bundesstraße außerorts: 100 km/h
Bundesstraße „autobahnhähnlich“ (s. § 3 Abs. 2 lit. c StVO): Richtgeschwindigkeit 130 km/h.

Die Richtgeschwindigkeit ist allerdings kein Mythos, wie oft behauptet wird. Die Richtgeschwindigkeit ergibt sich aus der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (BABRiGeschwV). Deren § 1 lautet:

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

1. auf Autobahnen (Zeichen 330),
2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) oder niedrigere Richtgeschwindigkeiten (Zeichen 380) bestehen.

Allzeit gute Fahrt und

stay blogged. 😎

Euer Matthias

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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