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Jurablog Straßenverkehrsrecht

TÜV Überziehen


Fragen wie:
„Wie lange darf ich den TÜV Überziehen?“,
„Wie lange darf man den Termin der Hauptuntersuchung überziehen?“
häufen sich derzeit. Deswegen beleuchten wir grob diese Thematik für PKW.

Wer muss wann dein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorführen?
§ 29 I STVZO
Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.[…]
§ 29 II STVZO
Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur
1. Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem amtlichen Kennzeichen nachzuweisen,[…]

Gemäß Anlage VIII Nr. 2 zu §29 Abs.1 bis 4, Abs. 9 und 10 müssen PKW mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen gemäß
Nr. 2.1.2.1.1 „bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen“ nach 36 Monaten und gemäß
Nr. 2.1.2.1.2 „für die weiteren Hauptuntersuchungen“ jeweils nach 24 Monaten zur Hauptuntersuchung. Wie Steffi berichtet gibt es in Neuseeland einen Sechsmonatsrhythmus („warranty of fitness“).

Wie viel Bußgeld/Punkte gibt es, wenn man zu spät ist?
Gemäß Anlage (zu § 1 Abs. 1) Bußgeldkatalog
Nr. 186
Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt
Nr. 186.1
bei Fahrzeugen, die nach Nummer 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
Nr. 186.1.1…..bis zu 2 Monate………………………………15 EUR
Nr. 186.1.2…..mehr als 2 bis zu 4 Monate……………….25 EUR
Nr. 186.1.3…..mehr als 4 bis zu 8 Monate……………….40 EUR (1 Punkt)
Nr. 186.1.4…..mehr als 8 Monate…………………………..75 EUR (2 Punkte)

Zusammenfassung
Bei Neuwagen das erste mal nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre muss das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Grundsätzlich spätestens in dem auf der Plakette vermerkten Monat. Wenn der Termin versäumt wird, kann ein nach Zeit gestaffeltes Bußgeld verhängt werden, welches nicht von den zur Durchführung von Hauptuntersuchungen berechtigten Institutionen wie zum Beispiel TÜV, DEKRA, KÜS et cetera erhoben wird. Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung wird auf den ursprünglichen termin rückdatiert.

Stay blogged. 😎

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt.

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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