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Jurablog Verwaltungsrecht

Plakettenverordnung #2

Zur Einführung des Themas bitte den ersten Artikel: Rahmenrichtlinie Luftqualität – Plakettenverordnung lesen. Im ersten Artikel wurden die Grundlagen erläutert. Der hiesige Artikel beschäftigt sich mit den Änderungen der Regelungen und gibt insbesondere Verweise zu weiteren Informationen und Bezugsquellen der Plaketten.

Die im ersten Artikel angesprochene Modifikation, nämlich dass Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 01, 02 oder 77 auch eine Umweltplakette erhalten, wurde tatsächlich vorgenommen. In der gestrigen Ausgabe des Mannheimer Morgens ist eine Grafik auf Seite 17 abgedruckt, anhand derer man auslesen können soll, wie sein Fahrzeug einzuordnen ist. Die Grafik ist insoweit falsch, dass die eben angesprochenen Änderungen nicht berücksichtigt wurden. In einer E-Mail teilte ich dies der MM-Redaktion heute mit. Wenn ihr eure Fahrzeuge überprüfen wollt, schaut besser auf den Seiten des Umweltministeriums oder des ADAC nach (unter „weiterführende Links“, denen in diesem Artikel eine besonders wichtige Rolle zukommt, am Artikelende).

Worum geht es?
§ 40 III BImSchG:
(3) 1Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung von Verkehrsverboten ganz oder teilweise ausgenommen sind oder ausgenommen werden können, sowie die hierfür maßgebenden Kriterien und die amtliche Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge festzulegen. 2Die Verordnung kann auch regeln, dass bestimmte Fahrten oder Personen ausgenommen sind oder ausgenommen werden können, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder unaufschiebbare und überwiegende Interessen des Einzelnen dies erfordern.
Einige Städte Deutschlands richteten bzw. werden noch „Umweltzonen“ einrichten, die man nur mit einer entsprechenden Plakette befahren darf.

Brauche ich zwingend solch eine Plakette?
Die Plakette wird dann benötigt, wenn man in eine Umweltzone fährt. Die Plakette ist zunächst unbegrenzt und durch das eintragen des Kennzeichens an das jeweilige Fahrzeug gebunden.

Wo werden demnächst Umweltzonen in Baden-Württemberg eingerichtet?
Stuttgart, Mannheim, Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd, Reutlingen, Tübingen.

Woher erhalte ich meine Plakette?
Nach § 4 I 1 der fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:
Ausgabestellen für die Plaketten sind die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen
Stellen sowie die nach § 47a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Durchführung
von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen. …

Die Plakette kann überdies online bestellt werden (s. weiterführende Links).

Weiterführende Links:
Schadstoffgruppe online ermitteln:
adac.de/Auto_Motorrad/…/umweltzonen_plaketten
saarbruecken.de/…/InternetFeinstaubPlakette
feinstaubplakette.de

Plakette online bestellen (bundesweit):
stuttgart.de/… (Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung (per Postbestellung), 6 €)
saarbruecken.de:8443/…/InternetFeinstaubPlaketteBestellen (Lastschrift, 5,50 €)
berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/feinstaubplakette (Überweisung, 6 €)

Allgemeine Informationen:
bmvbs.de/Verkehr/…/Umweltzonen-Haeufig-gestellte-.htm
um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/29305/
FAQ des UM Baden-Württembergs
Umweltzonen in Deutschland
adac.de/Auto_Motorrad/…/umweltzonen_plaketten
umweltbundesamt.de/luft/index.htm

Luftreinhalte-/Aktionspläne für die Regierungsbezirke:
Freiburg
Karlsruhe
Stuttgart
Tübingen

Stay blogged. 😎

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