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Jurablog Verwaltungsrecht

Angreifbarmachung

Ich schrieb soeben über die §§ 25 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) u. 44a VwGO (Verwaltungsgerichtsordung) und, dass die Verletzung des § 25 VwVfG regelmäßig nicht zur Angreifbarmachung der betreffenden Entscheidung eventuell aber zur Schadensersatzpflicht des Staates führe et cetera.

Bei dem Gedanken an „Angreifbarmachung“ kam mir das Wort nicht seltsam vor, beim Schreiben allerdings schon. Auch wenn ich mich mit dem Wort nicht anfreunden kann, bleibt es nun so stehen.

Okkasionalismus oder Neologismus? Ich hoffe bald letzteres: hallo Duden.

Wie steht es um eure Wortschöpfungen?

Wer hat denn diesen Samstag Feiertag? Im wunderschönen Mannheim ist (diesmal: leider) Feiertag, in den angrenzenden Ländern Pfalz und Hessen ist kein Feiertag. 😀

Stay blogged. 😎

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