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Kündigungsfrist Mietvertrag

Rätselspaß für die ganze Familie. 😉
Veranstalten wir ein kleines Quiz unter den einfachen Bedingungen eines Gebrauchsüberlassungsvertrages für Wohnraum und einer ordentlichen Kündigung. Stelle dir vor, du möchtest deine Mietswohnung zu einem bestimmten Termin kündigen und möchtest wissen, bis wann deine Kündigung beim Vermieter eingegangen sein muss, Fall a). Fall b) betrachtet die Seite des Vermieters, wann dessen Kündigung beim Mieter eingegangen sein muss.

a) Der Mieter möchte zum 31.3. ausziehen. Bis wann muss diese² Kündigung des Mieters beim Vermieter zugegangen³ sein?

b) Der Vermieter möchte dem seit mehr als acht Jahren in der Wohnung lebenden Mieter kündigen, weil er die Wohnung seinem Sohn ab dem 1.1.2006 zur Verfügung stellen möchte. Bis wann muss die Kündigung dem Mieter zugegangen sein?
Kleiner Hinweis: Die Berechnungshilfen stehen im § 573c Absatz 1 BGB. Wenn man die richtige Stelle gefunden hat und sich den Text aufmerksam durchliest, ist es gar nicht mehr so schwer.

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

² schriftliche! – da Wohnraum
³ wichtig: zugegangen! Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit dem Zugang wirksam wird

Ich bin auf eure Vorschläge gespannt, die Auflösung gibt es dann später.

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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