Meine BigWhite Machine erfüllt die Voraussetzungen der Bestimmungen des § 29 STVZO sowie den Bestimmungen des § 47a i.V.m. Anlage XIa und Anlage IXa STVZO.
An ihrem Fahrzeug wuden keine erkennbaren Mängel festgestellt.
Haupt- und Abgasuntersuchung bestanden. Gott sei´s gedankt.