Guten Tag Herr Düsi, ich habe da eine Frage:
„Ich erhielt nach 14 Monaten eine Rechnung über… aus… . Muss ich diese noch bezahlen?“
Ja. Die regelmäßige Verjährungsfrist (für Ansprüche, die nach dem 1. Januar 2002 entstanden) beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Abschluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstand, siehe §§ 195,199 BGB.
Zu beachten ist, dass der Anspruch nach der Verjährung weiterhin besteht, allerdings nicht mehr durchsetzbar ist, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft. Die Verjährung ist eine Einrede (= GegenRecht).
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Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!