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Spam Gesetz

Jeder kennt diese Unsitte, jeder bekommt es per E-Mail, und den meisten wurden schon Gästebücher, Blogs, Wikis o.ä. zugespamt.

Spam?

Österreich führte mit Wirkung zum 1. März 2006 die Erweiterung des § 107 TKG ein, welcher „spamen“ hart bestrafen kann. Werbe- und Massen-E-Mails sowie Massen-SMS sind generell ohne Zustimmung des Empfängers nicht mehr zulässig, wenn der Versand zu Werbezwecken erfolgt oder an über 50 Empfänger gerichtet ist (Ausnahme: Kundenverhältnis gem. § 107 III). Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von bis zu 37.000 Euro. Wie wir es aus dem Thema über die Impressum Pflicht schon kennen, können Mitbewerber zudem Unterlassungsklagen sowie Schadenersatzansprüchen erheben…
§ 107 III Nr. 4 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes verweist auf § 7 II E-Commerce-Gesetz. Somit findet die von der Regulierungsbehörde RTR geführte Liste Erwähnung und schützt nich vor kommerzieller Werbung, sie sonst ohne Zustimmung zulässig wäre.

Zusammengefasst:
Generell verboten sind: Telefon-, Fax-, SMS-, E-Mailübermittlung zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung sowie Massen-SMS und Massen-E-Mails, die an mehr als 50 Empfänger gerichtet sind (auch ohne Werbung). Ausnahmen können vorliegen, wenn es geschäftliche Kontakte gibt, sich die Werbung lediglich auf ähnliche Produkte bezieht, die der Empfänger erwarb, wenn der Empfänger vor Versand die Möglichkeit der Ablehnung hat und wenn der Empfänger sich nicht in o.h. Liste der Regulierungsbehöre eingetragen hat.

Vehementer Klärungsbedarf stellt meiner Meinung nach die Gesetzeserläuterung dar, nach welcher bereits die Veröffentlichung seiner E-Mailadresse auf der Webseite als Zustimmung für Werbemails gelten soll. Eine schizophrene Erläuterung, da wir ja wissen, dass Webseitenbetreiber hierzu gesetzlich verpflichtet sind.
Da Spam hauptsächlich aus dem (Nicht-EU-)Ausland kommt, bleibt ohnehin die Möglichkeit der Durchsetzung fraglich.
Dennoch ist das zumindest ein erster Schritt, dem sich der deutsche Gesetzgeber anschließen sollte.

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