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Wanderung auf Burgen Windeck und Wachenburg

Von dem Ausflug zu den Burgen Windeck und Wachenburg habe ich ein paar Fotos mitgebracht.

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Das war der Denkmaltag in Mannheim und Weinheim

Mannheim Altes Klärwerk

Hach, schön war er ja wieder, der Denkmaltag. Jährlich dieselben Probleme, dass das, was ich sehen will sich zeitlich überschneidet und überhaupt viel zu wenig Zeit ist.

Dennoch lag ich mit meinen drei ausgewählten Stationen richtig. Faszinierend und erfreulich finde ich, dass ich zu den Denkmaltagen in der Region hier an den einzelnen Stationen immer auf sehr engagierte und versierte „Mitarbeiter“ traf. Gerade, das muss hier geschrieben werden, sind es (in Mannheim) oft städtische Mitarbeiter, die sich wochenends gut gelaunt zur Verfügung stellen und kompetent aus ihrer zum Teil langen (Berufs-)Erfahrung erzählen und beraten.

Euch habe ich Bilder der drei Stationen mitgebracht. Diese Sehenswürdigkeiten kann ich Euch empfehlen, sollten sie in den Folgejahren erneut teilnehmen.

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Weinheim in malerischen Darstellungen von Philibert de Graimberg

Graf Philibert von Graimberg-Belleau, Sohn des Charles de Graimberg, wurde am 9. Juli 1832 in Heidelberg am Kornmarkt (westliche Hauptstraße Nr. 101) geboren. Die Famile liegt auf dem Bergfriedhof Heidelberg begraben.

„Philibert de Graimberg war ein für seine Zeit typischer Vedutenmaler, der noch ganz in der Tradition der l. Hälfte des 19. Jahrhunderts arbeitete. […] Philibert de Graimberg hielt sich in den Jahren 1865, 1869 und 1871 nachweislich in Weinheim auf. Die Aufenthalte waren sicherlich eine Reminiszenz an die Zeit als er hier 1841/1842 das Bendersche Institut besuchte. Von Weinheim entstanden Gesamtansichten, Stadtsinnenausschnitte und verschiedene Aufnahmen von der Burg Windeck.
Philibert de Graimbergs künstlerische Neigung bestand in der Darstellung malerischer Orts- und Straßenbilder mit alten Fachwerkbauten sowie in der Wiedergabe stiller Innenhöfe und traulicher Gebäudewinkel. Seine Arbeiten zeigen, daß er nicht nur den sicheren Blick für das Malerische der Ortschaft Weinheim besaß, sondern auch für die architektonischen Gegebenheiten, die mit einen Vorzeichnungen bzw. Aquarellen festhielt.“ Schreibt Antonia Häfner in Ihrer Arbeit „Weinheim in malerischen Darstellungen von Philibert de Graimberg“. Eine lesenwerte Arbeit zu schönen Bildern.

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Bilder vom Weinheimer Poetry Slam

Meine Bilder vom angekündigten Poetry Slam in Weinheim sind nun online: duesipixel.de/Poetry Slam Weinheim.

Der Poetry Slam war, gemessen an den Teilnehmern, den Beiträgen und dem Veranstaltungsort, ein sehr Interessanter mit einer spannenden Mischung.

Irre begleiteten ihren Mikel, um ihresgleichen bei nicht irrelevantem Auftritt mit irrwitzigen Slams zu unterstützen und Er ließ sich nicht irritieren und slammte wie irre. Ihretwegen?

Weiterführende Links:
mikelbower.de/so-slam-so-slam
priesterzions.de/100-Poety-Slam-in-Weinheim
Mikel @ Youtube von Priesterzions
Mikel @ Youtube von Winzerblog
Flickr Diashow von Winzerblog
Bilder von weinheim.de
duesipixel.de/Poetry Slam Weinheim

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Poetry Slam Weinheim – Yeah

Ist Poetry Slam in die Jahre oder in Mode gekommen? Vielleicht von Beidem etwas, aber dennoch aktuell und spannend zugleich. Sofern etwas diffizil zu beschreiben ist, ist dies unter anderem an einem langen Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia und an zahlreichen Fußnoten ablesbar1.

In der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar2 fanden in den letzten Jahren einige Poetry Slams statt. Am 23. Februar sogar erneut ein Slam im Weinheimer Schloss(keller), im Hutter.

Kommenden Dienstag tragen die Slamer3 und Hobby-Poeten4 ihre Schlacht mit Worten als Waffe5 ab 20 Uhr6 aus.

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Jurablog Zivilrecht

Gesetzliche Erbfolge

Sehen wir uns kurz die gesetzliche Erbfolge an (siehe Schaubild), die in Ordnungen aufgeteilt ist. Neben der gesetzlichen, kann auch eine gewillkürte Erbfolge erlassen werden, derer wir uns an dieser Stelle nicht widmen werden. Erben kann grundsätzlich jede natürliche Person (Mensch, auch ein bereits gezeugter, aber noch nicht geborener [=Nasciturus]) und jede juristische Person (Bund, Gemeinden, Vereine, Kirchen…). Tiere und noch nicht Gezeugte können nicht erben.

Das Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt im 5. Buch in den §§ 1922 bis 2385 das Erbrecht im Wege der Verfügung von Todes wegen.