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SektVO und ProstG

Nicht, dass es bei den Abkürzungen SektVO und ProstG zu Verwechslungen kommt.

Bei der SektVO handelt es sich nicht um eine „Sektverordnung“, die etwa die Herstellung von Schaumwein regelt. Vielmehr handelt es sich bei der SektVO um die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung, also die Sektorenverordnung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2010 (BGBl. I S. 724) geändert worden ist.

Das ProstG ist auch keine Gesetz, dass die Verwendung von Trinksprüchen oder sonstigen Brauchtaum beim Verzehr alkoholhaltiger Getränke in Geselligkeit regelt. Hier handelt es sich um das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, kurz: Prostitutionsgesetz, noch kürzer: ProstG vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983).