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Weinrecht: alkoholfreier und alkoholreduzierter Wein und Sekt

Weinrebe rot
Was ist alkoholfreier Wein? Wie viel Alkohol darf ein alkoholfreier Wein haben und wie sieht es mit alkoholfreiem Sekt aus?

Gesetzliche Grundlage

Für alkoholfreien und alkoholreduzierten Wein ist gemäß § 47 WeinVO Wein jeweils das Ausgangsprodukt. Wein ist ein Erzeugnis nach dem Weingesetz. Die Endprodukte alkoholfreier bzw. alkoholreduzierter Wein sind keine Erzeugnisse im Sinne des Weingesetztes, sie sind dem Lebensmittelrecht zuzuordnen.

Alkoholgehalt alkoholfreier & alkoholreduzierter Wein

Wie viel Alkohol darf ein alkoholfreier Wein und wie viel Alkohol darf ein alkoholreduzierter Wein haben?

  • Alkoholfreier Wein: < 0,5 % Alkohol
  • alkoholreduzierter Wein: 0,5 – 3,99 % Alkohol

„Alkoholfreier Sekt“

§ 47 Abs. 3 und 4 WeinVO regeln die schäumenden Getränke aus alkoholfreiem bzw. alkoholreduziertem Wein. Das Ausgangsprodukt ist also nicht aus dem Weinrecht, das Endprodukt ohnehin nicht.

  • Schäumendes Getränk aus alkoholfreiem Wein: < 0,5 % Alkohol
  • Schäumendes Getränk aus alkoholreduziertem Wein: 0,51 – 3,99 % Alkohol

Stay blogged. 😎

Euer Matthias Düsi